Diabetes-App auf Rezept: Vitadio ab sofort als Digitale Gesundheitsanwendung zugelassen

Als erste App zur digitalen Diabetes-Typ-2-Therapie wurde Vitadio als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen und kann ab sofort in ganz Deutschland ärztlich zur Behandlung von Diabetes verschrieben werden.

Erste Digitale Therapie für Typ-2-Diabetes

Seit Oktober 2019 können in Deutschland medizinische Apps und Online-Programme als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zugelassen werden. Im Gegensatz zu Datenmanagement-Apps bietet Vitadio eine Therapie für Menschen, die mit Typ-2-Diabetes leben. Damit ist Vitadio die erste DiGA zur Behandlung von Diabetes-Typ-2, die für Versicherte vom Arzt verschrieben werden kann.

"Wir freuen uns sehr, dass unsere App das Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat und nun als DiGA zugelassen ist. Dadurch können wir helfen, das Leben von Hunderttausenden Diabetes Typ-2-Patienten in Deutschland zu verbessern," sagt Jan Somvarsky, CEO und Gründer des in Berlin und Prag ansässigen Digital Health-Anbieters Vitadio.

Ergänzung der Diabetes-Behandlung Vitadio ergänzt die vom Arzt festgelegte Behandlung und zielt darauf ab, die Diabeteskontrolle zu verbessern, indem es den Nutzern ermöglicht, sich besser um ihre Diabetes-Erkrankung zu kümmern und ihren Lebensstil zu optimieren. Zusätzlich zu den vielen nützlichen Funktionen der Vitadio-App steht den Nutzern eine automatische Mahlzeitenerkennung zur Verfügung. Alles, was der Nutzer tun muss, ist ein Foto seines Tellers zu machen, und unser KI-Modell ALFRED analysiert das Essen und liefert Vorschläge und Empfehlungen.

Es gibt zwei Wege, um Vitadio auf Rezept zu erhalten:

1. Wer eine Typ-2-Diabetes-Diagnose erhalten hat, kann sich beim Arzt oder Ärztin Vitadio als App auf Rezept verschreiben lassen. Das Rezept wird an die Krankenkasse geschickt, die dem Versicherten einen Freischaltcode zusendet.

Der Code wird in die App eingegeben und schon ist sie freigeschaltet.

2. Krankenkassen können Vitadio direkt im Online-Mitgliederbereich oder in der Krankenkassen-App zur Verfügung stellen. Statt eines Rezepts genügt hierbei der Nachweis der Diagnose von Diabetes. Die Krankenkasse schickt den Versicherten einen Freischaltcode, der in die App eingegeben werden kann.

Einhaltung höchster Sicherheitsstandards

Jan Somvarsky betont: "Wir möchten den Nutzern der Vitadio-App die größtmögliche technische Sicherheit und Datensicherheit gewährleisten. Durch den strengen Vorgabenkatalog des BfArM, der unter anderem eine Wirksamkeitsstudie beinhaltet, stellen wir sicher, dass unsere App den höchsten technischen Standards und genügt und der Datensicherheit (zertifiziert nach ISO 27001) hinreichend beachtet wird."

Prof. Dr. Peter Schwarz, Universitätsklinikum Dresden, ergänzt: "Die Vitadio-App ist eine Entwicklung, die sehr genau auf die Bedürfnisse der Diabetespatienten eingeht und diese aktiv in ihrem Selbstmanagement unterstützt. Vitadio unterstützt eine leitliniengerechte Diabetestherapie und hilft Diabetes-Typ-2-Patienten dabei, ihre Lebensgewohnheiten aktiv zu verändern. Die Wirksamkeit von Vitadio wurde in verschiedenen randomisierten kontrollierten Studien und in einer Beobachtungsstudie in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dresden nachgewiesen. Schon nach drei Monaten Anwendung von Vitadio erreichten 2,6-mal mehr Teilnehmer die von den Leitlinien empfohlene Diabetes- Einstellung im Vergleich zur Kontrollgruppe."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vitadio GmbH
Rudi-Dutschke-Straße 23
10969 Berlin
Telefon: +49 (157) 38289953
https://vitad.io

Ansprechpartner:
Christian Krohne
Telefon: +49 (157) 38289953
E-Mail: marketing@vitad.io
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel