Weniger Lärm – Weniger Stress

Menschen sind gern in Gemeinschaft. Aber wenn sie, wie in der aktuellen Situation, gezwungenermaßen in den eigenen vier Wänden zusammenbleiben sollen, dann kann das schon mal anstrengend werden. Da sind die Kinder, die sich nicht wie gewohnt auf dem Kinderspielplatz austoben können, da ist zum anderen der Homeoffice-Arbeitsplatz, notdürftig im Wohnzimmer eingerichtet. Schnell wird es da einfach zu laut.

In solchen Situationen sind nicht nur gute Nerven, sondern im besten Fall auch ein guter Schallschutz gefragt. Leider kann man den nicht so schnell und einfach nachträglich einbauen. Da hilft in jedem Fall gegenseitige Rücksichtnahme. Noch viel besser wäre ein guter baulicher Schallschutz. Der sorgt dauerhaft und nicht nur in Ausnahmesituationen für weniger Lärm-Stress mit den Kindern und den Nachbarn. Allerdings gibt es guten Schallschutz nur, wenn er von Anfang an in der Gesamtplanung berücksichtigt wurde.

Wie es sich mit dem baulichen Schallschutz verhält, ist selbstverständlich normativ geregelt. Dazu gibt es verbindliche Anforderungen in der DIN 4109-1 sowie in anderen Regelwerken. Jedoch beziehen sich diese Mindestanforderungen nur auf Lärmquellen außerhalb des eigenen Wohnbereichs wie z.B. Luft- und Trittschall.

Das Leben zeigt sich in vielen Facetten und wird innerhalb der eigenen vier Wände auch schon mal richtig laut. „Es ist Leben in der Bude“, sagt man. Zudem hat jeder von uns ein ganz individuelles Lärmempfinden. Und hierfür gibt es keine eigene Norm. Vielmehr formulieren einige Regelwerke, wie z.B. DIN 4109 Beiblatt 2:1989, DEGAMemorandum BR 010 etc. nur Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohnbereich. Um also in den eigenen vier Wänden angemessen Ruhe zu finden, sollte neben dem Lärm von außen auch der Schallschutz innerhalb der Wohnung nicht außer Acht gelassen werden.

Idealerweise fließen diese normativen und individuellen Anforderungen in ein umfassendes Schallschutzkonzept ein, das gleichzeitig als ein Planungsziel verstanden wird.

Auch wenn mit Normen und Empfehlungen scheinbar vieles geregelt ist, herrscht auch unter Experten nicht selten Unsicherheit, wenn es um die Abgrenzung zwischen „normalem“ und „erhöhtem“ Schallschutz geht. So reicht es grundsätzlich nicht aus, nur die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau zu beachten. Zur Beurteilung des baulichen Schallschutzes werden nicht selten weitere Veröffentlichungen und Richtlinien, wie die VDI 4100 Schallschutz von Wohnungen, herangezogen. Auch die erfahrenen Schallschutz-Experten der Kalksandsteinindustrie haben eine anerkannte Empfehlung für den erhöhten Schallschutz veröffentlicht. Diese berücksichtigt sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte.

Denn in der Praxis schützt eine Wand, welche die normativen Anforderungen erfüllt, nicht unbedingt gänzlich vor Lärm. Vielmehr erfüllt diese Wand das „Mindestmaß“, das in der DIN 4109 geregelt ist. Lärm hält sich bekanntlich nicht an ein Mindestmaß, deshalb ist alles, was lauter als „normal“ ist, weiterhin zu hören. Schallschutz lässt sich also nicht allgemeingültig oder pauschal für alle Objekte definieren. Umso wichtiger ist es, dass er im Einzelfall und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst und zwischen Bauherr und Architekt/ Fachplaner eindeutig beschrieben und vereinbart wird. Und weil Schallschutz nicht einfach mal nachgerüstet werden kann, ist schon in der Planungs- und Entscheidungsphase nicht nur auf ausreichenden, sondern auf guten Schallschutz zu achten.

Bei Mauerwerk sind dank der hohen Rohdichte von UNIKA Kalksandstein sehr gute Schalldämmwerte garantiert. Entscheidend ist nämlich weniger die Dicke einer Wand, sondern vielmehr die Struktur und die Rohdichteklasse (RDK) des verwendeten Baumaterials. Sie beeinflussen die Masse und Schalldämmung der Wand. Kurzum: Je höher die Masse, desto besser ist der Schallschutz. UNIKA Kalksandstein ist deshalb in Sachen Schallschutz ein echtes Leistungspaket. Mit Rohdichteklassen von 1,8 bis 2,2 ist Kalksandstein damit gerade leichteren Mauerwerkstoffen in Sachen Schallschutz weit voraus. Deshalb lassen sich sowohl die Anforderungen als auch die Empfehlungen für guten Schallschutz mit UNIKA Kalksandstein-Planelementen oder den bewährten UNIKA KSR Plansteinen in RDK 2,0 sicher und wirtschaftlich erfüllen. Und das nicht nur im Wohnungsbau.

Für besonders hohe Ansprüche an den Schallschutz werden UNIKA Kalksandsteine in bestimmten Mauerwerksformaten auch in Rohdichteklasse 2,2 angeboten. Ein einschaliges Mauerwerk der Dicke 24 cm aus Kalksandstein der Rohdichteklasse 2,2 und 2 x 10 mm Putz ermöglicht ein Schalldämm-Maß von R’w = 56 dB. Damit liegt der Wert über den Empfehlungen des Beiblattes 2 der DIN 4109 für einen erhöhten Schallschutz für Wände zwischen Treppenhaus und Wohnung oder für Wohnungstrennwände.

Heute ermöglichen spezielle, anwendungsfreundliche Berechnungsprogramme wie der KS-Schallschutzrechner eine wesentlich genauere und detailliertere Planung des Schallschutzes. So berücksichtigt der KS Schallschutzrechner neben den normativen Anforderungen auch die Planungsinstrumente der DIN 4109 (Berechnungsverfahren in DIN 4109-2 und Bauteilkatalog in DIN 4109-31 bis -36). Damit erhält der Architekt schon in der Planungsphase ein verlässliches Bild vom erreichbaren Schallschutz. Der KS-Schallschutzrechner steht auf www.unika-kalksandstein. de im Download-Center des Servicebereiches unter der Rubrik „Schallschutz“ zum Download bereit. Manu UNILärm202003

Über die UNIKA GmbH

UNIKA Kalksandstein wird sowohl in den Wirtschaftsräumen Rhein-Ruhr, Rhein-Main, Berlin-Brandenburg und Bayern, als auch im gesamten Bundesgebiet angeboten. Zum Lieferprogramm gehören werkseitig vorkonfektionierte Wandbausätze und verschiedene Sonderprodukte. Mit der bundesweiten Verteilung setzt UNIKA auf regionale Nähe, kontinuierliche Kundenbeziehungen und kompetente, individuelle Beratung.

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