Enigma Software Group legt Rechtsstreit mit Bleeping Computer bei

Der Anti-Malware-Spezialist Enigma Software Group USA, LLC (kurz ESG), Hersteller des Anti-Malware-Programms SpyHunter, gab bekannt, ESG habe in dem 2016 gegen Bleeping Computer LLC angestrebten Verfahren eine Einigung erzielt. Die Klage wird jetzt zurückgezogen. ESG hatte am 5. Januar 2016 bei einem Bundesgericht Klage gegen Bleeping Computer eingereicht. Die Klage betraf irreführende Werbung, Verleumdung und damit verbundene Behauptungen. SpyHunter wurde jüngst in einem von AV-TEST, einem weltweit hoch angesehenen, unabhängigen IT-Sicherheitsinstitut durchgeführten Test für Malware-Erkennung und -Reparatur 100 % Wirksamkeit bescheinigt. Der Testbericht über SpyHunter ist online verfügbar (https://www.av-test.org/fileadmin/pdf/rep orts/AV-TEST_Enigma_Remediation_Testing_Report_February_2017.pdf). SpyHunter erhielt auch von Fachmedien, zum Beispiel PC Magazin, PCgo und Netzsieger.de, in diesem Jahr bereits mehrere Empfehlungen und Testnoten, die seine Qualitäten bestätigen, etwa, gefährliche Malware und Trojaner restlos zu entfernen.

Die Bedingungen der Einigung mit Bleeping Computer LLC sind vertraulich, aber Bleeping Computer erklärte in seiner Pressemitteilung über die Einigung, dass man die Einträge entfernt habe, die seine Mitarbeitenden verfasst hatten und die zur Klage durch ESG führten. Sämtliche Gegenansprüche von Bleeping Computer in diesem Rechtsstreit werden gleichzeitig mit der Einstellung des Verfahrens durch ESG vom Gericht zurückgewiesen.

Bleeping Computer hatte die Abweisung des Verfahrens von ESG mit der Begründung beantragt, seine Aussagen seien durch den Paragrafen 230 des Communications Decency Act geschützt. Das Gericht lehnte diesen Antrag in einem Urteil im vergangenen Sommer ab.

Ryan Gerding, ein Sprecher von ESG, erklärte zu dieser Entwicklung: "ESG freut sich, dass diese Angelegenheit nun abgeschlossen ist und dass wir uns jetzt wieder auf die Entwicklung der besten Anti-Malware-Produkte auf dem Markt konzentrieren können. Es ist immer unangenehm, wenn Rechtsstreits notwendig werden, aber ESG ist dem Gericht für seine Unterstützung dankbar."

Über Enigmasoft Limited

Enigma Software Group USA, LLC ist ein im Privatbesitz befindlicher internationaler Systemintegrator und Entwickler von PC-Sicherheitssoftware. Das Unternehmen unterhält Niederlassungen in den Vereinigten Staaten und in der Europäischen Union. Das Unternehmen ist auf die Entwicklung von PC-Sicherheitssoftware, Onlinesicherheitsanalysen, adaptive Bedrohungsbeurteilung und die Entdeckung von PC-Sicherheitsbedrohungen sowie auf maßgeschneiderte Malware-Behebungen für seine weltweit Millionen Abonnenten spezialisiert. ESG ist besonders wegen SpyHunter (http://www.enigmasoftware.com/products/spyhunter/)®, seiner Anti-Malware Software und damit verbundenen Dienstleistungen bekannt. Weitere Informationen über ESG finden Sie auf www.enigmasoftware.com.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Enigmasoft Limited
1 Castle Street, 3rd Floor
IRLD02 XD82 Dublin 2
Telefon: +1 (888) 360 06 46
Telefax: +1 (888) 360 06 46
http://www.enigmasoftware.com

Ansprechpartner:
Konstantin Breyer
Projekt-Manager
Telefon: +49 (151) 61432940
E-Mail: spyhunter@xpand21.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel