
Monitor, Papier und Gesprächssituation stellen unterschiedliche Anforderungen
Mitarbeitende in Kanzleien wechseln im Tagesverlauf permanent zwischen Bildschirm, Papierdokumenten und persönlichen Gesprächen. Dabei verändern sich Betrachtungsabstand, Kontrast, Blickrichtung und Helligkeitsniveau.
Problematisch können insbesondere sein:
– störende Spiegelungen oder Reflexionen auf dem Bildschirm,
– Leuchten oder Fenster im direkten Blickfeld,
– starke Helligkeitsunterschiede zwischen Monitor, Schreibtisch und Raum,
– ungleichmäßig ausgeleuchtete Arbeitsbereiche,
– unzureichende Beleuchtung beim Lesen kleiner Schriften,
– ungeeignete Leuchtenpositionen
– eine Beleuchtung, die nicht zur konkreten Arbeitsaufgabe passt sowie
– unzureichende Lichtqualität.
Solche Bedingungen verursachen nicht automatisch fachliche Fehler. Sie können anspruchsvolle Sehaufgaben jedoch unnötig erschweren. Gerade dort, wo Texte, Zahlen und Details über viele Stunden aufmerksam geprüft werden müssen, sollte die Qualität der visuellen Arbeitsbedingungen deshalb systematisch betrachtet werden.
500 Lux sind ein Mindestwert – aber kein vollständiges Qualitätsurteil.
Für Büroarbeitsplätze mit Tätigkeiten wie Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung nennt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 einen Helligkeitswert von mindestens 500 Lux.
Dieser Wert beschreibt jedoch nur einen Teil einer geeigneten Beleuchtung. Ebenso bedeutend sind unter anderem die Gleichmäßigkeit, die Begrenzung von Blendung, die Positionierung der Leuchten, ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung und letztendlich die Lichtqualität.
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass die Beleuchtung der jeweiligen Arbeitsaufgabe entspricht und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst ist. Störende Blendungen, Reflexionen und Spiegelungen auf Bildschirmen und anderen Arbeitsmitteln sind durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes und die Anordnung der Beleuchtung zu vermeiden.
Auch die im Juli 2024 veröffentlichte ASR A6 zur Bildschirmarbeit nennt die Verringerung beziehungsweise Vermeidung von Belastungen der Augen als ein wesentliches Gestaltungsziel.
Beleuchtung ist Bestandteil der Arbeitsplatzqualität
„In Kanzleien wird jeder Satz sorgfältig geprüft. Die Beleuchtung, unter der diese Prüfung täglich stattfindet, erhält dagegen häufig deutlich weniger Aufmerksamkeit“, erklärt Michael Grassegger, Inhaber von natur-nah.de. „Eine professionelle Beleuchtungsplanung darf sich nicht auf einen rechnerischen Luxwert beschränken. Entscheidend ist, wie Bildschirm, Papier, Raum und Leuchten am konkreten Arbeitsplatz zusammenspielen.“
Bei Modernisierungen investieren Kanzleien häufig zuerst in neue Monitore, ergonomische Bürostühle oder höhenverstellbare Schreibtische. Die vorhandene Beleuchtung bleibt dagegen teilweise unverändert, obwohl sie die tägliche Nutzung sämtlicher Arbeitsplätze begleitet.
Aus Sicht von natur-nah.de sollte eine Bestandsaufnahme daher mindestens folgende Fragen beantworten:
- Entstehen Spiegelungen oder Reflexionen auf den Bildschirmen?
- Befinden sich helle Leuchten oder Fenster im direkten Blickfeld?
- Werden Dokumente auf dem Schreibtisch gleichmäßig ausgeleuchtet?
- Bestehen unangenehme Helligkeitsunterschiede zwischen Arbeitsfläche und Raum?
- Ist die Beleuchtung für die tatsächlichen Sehaufgaben ausreichend?
- Werden Farben, feine Strukturen und Kontraste natürlich und klar und deutlich wiedergegeben?
- Wird die Beleuchtung von den Beschäftigten als angenehm wahrgenommen?
Vollspektrumlicht als qualitative Beleuchtungsoption
Vollspektrumlicht kann insbesondere dort eine interessante Option sein, wo eine natürliche Farbwiedergabe und ein tageslichtnaher visueller Eindruck gewünscht werden. Gleichzeitig unterstützt es natürliches und entspanntes Sehen, was sich durch weniger Müdigkeit und damit längere Konzentrationsdauer bemerkbar macht. Außerdem wirkt es stimmunsgsauhellend und kann so auch das Wohlbefinden steigern.
Ob eine Beleuchtungslösung für eine Kanzlei geeignet ist, muss jedoch immer anhand des jeweiligen Raumes, der vorhandenen Bildschirmarbeitsplätze und der konkreten Tätigkeiten beurteilt werden. Eine bestimmte Lichtquelle ersetzt weder die fachgerechte Planung noch die Prüfung von Blendung, Beleuchtungsstärke und Lichtverteilung.
„Unser Ziel ist nicht, Kanzleien möglichst viele Leuchten anzubieten. Es geht darum, visuelle Arbeitsbedingungen zu schaffen, die zur hohen Qualität der dort geleisteten Wissensarbeit passen und die Mitarbeitenden optimal unterstützen.“, so Michael Grassegger.
Beleuchtung vor Ort und nicht nur im Datenblatt bewerten
Kanzleiinhaber, Partner und Kanzleimanager sollten die Beleuchtung daher nicht ausschließlich anhand technischer Einzelwerte oder des Anschaffungspreises bewerten. Eine qualifizierte Betrachtung berücksichtigt den gesamten Arbeitsplatz und bezieht nach Möglichkeit auch die Erfahrungen der Beschäftigten ein.
Ein erster Beleuchtungscheck kann typische Schwachstellen sichtbar machen und klären, ob eine neue Beleuchtung erforderlich ist oder bereits durch eine veränderte Anordnung von Arbeitsplätzen und Leuchten Verbesserungen erreicht werden können.
Weitere Informationen zur gesundheitsfördernden Büro- und Bildschirmarbeitsplatzbeleuchtung sowie zu Vollspektrumlicht stellt natur-nah.de unter https://natur-nah.de bereit.
natur-nah.de ist seit 1999 auf sonnennahes Vollspektrumlicht spezialisiert. Seit 2025 haben wir uns auf gesundheitsfördernde Beleuchtung für Büros, Verwaltungen und Praxen fokussiert. Wir liefern Vollspektrum LED in den unterschiedlichsten Bauformen: Leuchtmittel, Tisch- und Deckenleuchten, Bürostehleuchten und auch LED-Panel. Die meisten Produkte werden speziell für uns nach unseren Vorgaben hergestellt. Um die Qualität zu sichern, werden diese Produkte bei jeder Lieferung im Lichtlabor überprüft.
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