E-Rezept und Retaxation: Wie groß ist das Risiko wirklich?

Mit der Einführung des E-Rezepts in der Apothekenpraxis ergeben sich zahlreiche Vorteile, darunter gesteigerte Effizienz und Genauigkeit. Ein wichtiger Schritt in diesem digitalen Wandel ist die Verpflichtung zur Übermittlung von Chargeninformationen für verschriebene Arzneimittel, die die Rückverfolgbarkeit und Sicherheit der Arzneimittelversorgung sicherstellen soll. Dennoch stehen Apotheken vor einigen Herausforderungen bei der Umsetzung dieses Verfahrens.

Besonders herausfordernd ist die Situation in Fällen wie der Heimversorgung oder der Abgabe von Teilmengen. Hier kann die automatisierte Übermittlung der Chargeninformation aufgrund fehlender Data-Matrix-Codes auf der Umverpackung problematisch sein. In solchen Situationen sind Apotheken gefordert, kreative Lösungen zu finden, um die Chargeninformation dennoch präzise zu übermitteln.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) weist jedoch darauf hin, dass das Risiko von Beanstandungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Chargeninformation als "eher gering" einzuschätzen ist. Dies liegt daran, dass die Hauptfunktion der Chargenübermittlung darin besteht, künftige Ersatzansprüche im Falle eines Rückrufs sicherzustellen.

Dennoch sollten Apotheken weiterhin vorsichtig sein und nach Wegen suchen, um die Chargeninformation so exakt wie möglich zu übermitteln. Eine hilfreiche Unterstützung bieten spezialisierte Versicherungslösungen wie Aporisk, die speziell auf die Bedürfnisse von Apotheken zugeschnitten sind. Solche Allrisk-Policen berücksichtigen verschiedene Risiken, einschließlich möglicher Retaxationen aufgrund fehlender Chargeninformation. Die Entscheidung für eine umfassende Versicherung kann dazu beitragen, die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Betrieb einer Apotheke zu gewährleisten.

Kommentar:

Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Übermittlung von Chargeninformationen beim E-Rezept sind ein deutliches Beispiel dafür, wie die Digitalisierung den Apothekenalltag verändert. Die Verpflichtung zur Chargenübermittlung ist zweifellos von großer Bedeutung, um die Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Dennoch kann sie in der Praxis zu praktischen Problemen führen, insbesondere in Fällen, in denen die automatisierte Übermittlung nicht möglich ist.

Die Einschätzung des Deutschen Apothekerverbands (DAV), dass das Risiko von Beanstandungen als "eher gering" einzustufen ist, bietet gewisse Beruhigung. Dennoch sollten Apotheken weiterhin bestrebt sein, die Chargeninformation so präzise wie möglich zu übermitteln, um mögliche Beanstandungen zu vermeiden.

Die Existenz spezialisierter Versicherungslösungen wie Aporisk verdeutlicht, dass die Branche aktiv auf diese Herausforderungen reagiert und Lösungen bereitstellt, um Apotheken gegen mögliche Risiken abzusichern. In einer Zeit des Wandels und der Unsicherheit kann die Entscheidung für eine umfassende Versicherung einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung des Geschäftsbetriebs und zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung leisten.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

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