Hersteller dauerhaft gelisteter Apps auf Rezept müssen künftig melden, wie intensiv ihre Programme tatsächlich genutzt werden. Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfassen Hersteller dauerhaft gelisteter digitaler Gesundheitsanwendungen seit dem 1. Juli 2026 die Daten des dritten und vierten Quartals 2026 für die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung. Grundlage ist […]

