
Die Europäische Union verfolgt damit das Ziel, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen und gleichzeitig für mehr Transparenz im Markt zu sorgen. Die zugrunde liegende Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ trat bereits 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis März 2026 in nationales Recht überführen. Angewendet werden die neuen Regelungen europaweit ab dem 27. September 2026. [1]
Besonders betroffen sind allgemeine Nachhaltigkeitsaussagen ohne konkrete Belege. Aussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig produziert“ oder „gut für die Umwelt“ gelten künftig als problematisch, wenn Unternehmen nicht nachvollziehbar erklären können, worauf sich diese Behauptungen konkret beziehen. Auch Nachhaltigkeitssiegel werden stärker reguliert. Künftig sollen nur noch staatlich anerkannte oder unabhängige Zertifizierungssysteme als belastbare Grundlage für Umweltversprechen gelten. [2]
Darüber hinaus werden klimabezogene Aussagen deutlich kritischer betrachtet. Insbesondere Werbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „klimapositiv“, die ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen, geraten in den Fokus der Gesetzgeber. Unternehmen müssen künftig klar zwischen tatsächlichen Emissionsreduktionen und externen Ausgleichsmaßnahmen unterscheiden. [3]
Obwohl sich viele der neuen Vorschriften unmittelbar auf die Kommunikation gegenüber Verbrauchern beziehen, sind die Auswirkungen für B2B-Unternehmen erheblich. Öffentliche Webseiten, Kataloge, Produktverpackungen und Social-Media-Beiträge können auch von Endverbrauchern wahrgenommen werden. Dadurch entstehen Risiken durch Wettbewerber, Verbände oder Aufsichtsbehörden.
Unternehmen müssen künftig ihre gesamte Nachhaltigkeitskommunikation kritisch hinterfragen. Besonders im Fokus stehen dabei unternehmenseigene Nachhaltigkeitssiegel, Markenbezeichnungen mit Umweltbezug sowie allgemeine Umweltaussagen ohne konkrete Nachweise, aber auch der Firmenname kann bereits kritisch sein. AMPri empfiehlt, Umweltversprechen künftig stärker zu quantifizieren und mit überprüfbaren Daten zu hinterlegen. [4]
AMPri setzt bereits heute auf nachvollziehbare Nachhaltigkeitsbewertungen durch EcoVadis. Die international anerkannte Plattform bewertet Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltige Beschaffung. Durch die regelmäßige externe Bewertung werden Nachhaltigkeitsleistungen messbar und transparent dokumentiert. [5]
Die Bekämpfung von Greenwashing ist heute mehr denn je eine Aufgabe im Qualitätsmanagement, die in allen Bereichen Beachtung finden muss. Marketing, Vertrieb Einkauf, Produktmanagement und Unternehmensführung müssen zukünftig noch stärker auf Compliance achten und miteinander kommunizieren, um die Strategie und daraus abgeleitete Aussagen und Produkte aufeinander abzustimmen.
AMPri Blog Greenwashing – https://www.ampri.de/blog/greenwashing-in-2026
Deutsche Industrie- und Handelskammer https://www.dihk.de/de/serviceportal/fuer-gewerbetreibende-unternehmer/recht-regeln-und-sicherheit/gesetzliche-neuregelungen/strengere-regeln-gegen-greenwashing-141678
[1] Richtlinie (EU) 2024/825 – https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj/eng?eliuri=eli%3Adir%3A2024%3A825%3Aoj&locale=de
[2] Umwelt Bundesamt https://www.umweltbundesamt.de/themen/staerkerer-schutz-vor-greenwashing-in-deutsches
[3] Linklaters Sustainable Futures: EU-Regelungen zu klimabezogenen Werbeaussagen und Greenwashing https://sustainablefutures.linklaters.com/post/102melt/eu-the-directive-on-empowering-consumers-for-the-green-transition-implementati
[4] AMPri UWG-Compliance-Audit
[5] AMPri Produktkatalog https://www.flipsnack.com/67D6BAEEFB5/am2501_01_portfolio_00000_pkr?p=12
AMPri Handelsgesellschaft mbH
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