Telemedizin-Streit eskaliert

Die Telemedizin-Plattform Wellster hat vor dem Oberlandesgericht München (OLG) eine bedeutende gerichtliche Niederlage hinnehmen müssen. Das OLG entschied, dass Wellster gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoßen hat, indem sie verschreibungspflichtige Potenzmittel nach Ausfüllen eines Fragebogens verschickt hat. Die Klage wurde vom Wettbewerbsverband Integritas eingereicht. Als Reaktion plant Wellster nun, vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu ziehen, um Klarheit in dieser Grundsatzfrage der Telemedizin zu schaffen.

Wellster betreibt mehrere Plattformen, darunter Go-Spring, auf der Nutzer mit nur wenigen Klicks ein ärztliches Rezept für Potenzmittel und andere verschreibungspflichtige Präparate ausstellen und diese direkt bei einer niederländischen Versandapotheke online bestellen können. Integritas argumentiert, dass dies gegen das Fernbehandlungsverbot verstößt und hat Klage eingereicht. Integritas ist ein Verein für lautere Heilmittelwerbung, dem unter anderem die Pharmaverbände BAH und BPI angehören.

Die Nutzer von Wellster füllen einen Fragebogen aus, um eine "Online-Diagnose" zu erhalten, auf deren Grundlage dann ein ärztliches Rezept ausgestellt wird. Das OLG argumentiert, dass diese "Online-Diagnose" im Wesentlichen auf einem textbasierten Fragebogen basiert, der Informationen zum Gesundheitszustand, zu Krankheitssymptomen, Unverträglichkeiten und zur Einnahme von Medikamenten erfasst. Allerdings erfolgt kein persönlicher Kontakt mit einem der kooperierenden Ärzte von Wellster, weder in Großbritannien noch in Irland.

Integritas behauptet, dass die Fernbehandlung nicht den fachlichen medizinischen Standards und der ärztlichen Sorgfalt entspricht. Der BGH hatte in einer früheren Entscheidung zur Fernbehandlung betont, dass bei Beschwerden wie erektiler Dysfunktion, Haarausfall und vorzeitigem Samenerguss ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem Patienten erforderlich ist, bevor ein Medikament verschrieben wird. Wellster wiederum behauptet, dass die Fernbehandlungen auch ohne persönlichen ärztlichen Kontakt ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Das Landgericht München I hatte bereits im Oktober 2021 dem Unterlassungsantrag von Integritas stattgegeben, und Wellster ging in Berufung. Das OLG bestätigte im April dieses Jahres die Entscheidung der Vorinstanz. Nun plant Wellster, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einzureichen, da die Telemedizin ihrer Meinung nach das Gesundheitssystem entlasten kann und gezielte Ansprache gefährdeter Gruppen ermöglicht. Wellster vertritt die Ansicht, dass die Sichtbarkeit digitaler Angebote in der Telemedizin durch Werbung erhöht werden sollte.

Kommentar:

Der Streit um die Telemedizin und die Fernbehandlung erreicht eine neue Dimension, da die Plattform Wellster vor den BGH ziehen möchte, um in dieser Grundsatzthema Klarheit zu schaffen. Die Entscheidung des OLG München, dass die Verschreibung von Potenzmitteln nach Ausfüllen eines Fragebogens gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, hat die Debatte über die Regulierung der Telemedizin in Deutschland weiter angeheizt.

Dieser Fall wirft wichtige Fragen zur Telemedizin und Fernbehandlung auf, insbesondere in Bezug auf die fachlichen Standards und den notwendigen ärztlichen Kontakt. Während einige die Telemedizin als Möglichkeit zur Entlastung des Gesundheitssystems und zur gezielten Ansprache gefährdeter Gruppen sehen, argumentieren andere, dass sie strengeren Regulierungen unterliegen sollte, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.

Der Ausgang dieses Streits wird zweifellos weitreichende Auswirkungen auf die Telemedizin und die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland haben. Es wird interessant sein zu beobachten, wie der BGH diese komplexen Fragen angeht und welche Folgen seine Entscheidung für die Telemedizinbranche haben wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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