Innovative Therapien treiben Kosten

Im Jahr 2024 werden die Kassenärzte in Deutschland von einem um 7,95 Prozent erhöhten Budget für Arzneimittel im Vergleich zum Vorjahr 2023 profitieren. Diese bedeutende Erhöhung wurde in einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) festgelegt und wird voraussichtlich zu Mehrausgaben von etwa 3,8 Milliarden Euro führen.

Gründe für die Budget-Erhöhung:

Die Anpassung des Arzneimittel-Budgets ist eine notwendige Reaktion auf verschiedene gesetzliche Neuregelungen, die für das Jahr 2024 eine Zunahme der Ausgaben für Arzneimittel prognostizieren. Besonders hervorzuheben ist die Senkung des Herstellerabschlags von 7 Prozentpunkten auf 5 Prozent, den die Pharmaindustrie den Krankenkassen auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren muss. Ebenso ermöglicht das Lieferengpassgesetz größere Preiserhöhungen für Medikamente, die aufgrund von Engpässen benötigt werden.

Steigende Kosten durch innovative Therapien:

Ein weiterer signifikanter Faktor für die wachsenden Arzneimittelausgaben ist der vermehrte Einsatz innovativer Therapien. Obwohl dies zu erhöhten Kosten führt, wird diese Entwicklung grundsätzlich als positiv für die Qualität der Patientenversorgung angesehen.

Anpassung der Ausgabenvolumina:

Für den Einsatz innovativer Arzneimittel wurde eine Anpassung der Ausgabenvolumina um 4,7 Prozent vereinbart, verglichen mit 5,1 Prozent im Jahr 2023. Es ist zu betonen, dass diese Steigerungsrate keine endgültig festgelegte Größe darstellt und regional variieren kann. Dies hängt von Faktoren wie dem Alter und der Anzahl der Versicherten ab und wird zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen verhandelt.

Ziel der Maßnahmen:

Die getroffenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Kassenärzte auch weiterhin eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung bieten können, während gleichzeitig die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems gewährleistet wird. Diese partnerschaftliche Vereinbarung zwischen dem GKV und der KBV unterstreicht das Bemühen, eine ausgewogene Balance zwischen medizinischer Innovation und Kosteneffizienz im Gesundheitswesen zu finden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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