Versorgungsausgleich: Rentengerechtigkeit für Apotheker und Ärzte

Der Versorgungsausgleich stellt ein entscheidendes Instrument dar, um die Rentenansprüche von Ehegatten nach einer Scheidung gerecht auszugleichen. Insbesondere für Berufsgruppen wie Apotheker und Ärzte, die überwiegend in berufsständischen Versorgungswerken rentenversichert sind, spielt der Versorgungsausgleich eine bedeutende Rolle in Bezug auf die Altersversorgung nach der Scheidung.

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Partnern ermittelt und fair aufgeteilt. Dies beinhaltet nicht nur die Rentenansprüche, die direkt über die gesetzliche Rentenversicherung erworben wurden, sondern auch die Anwartschaften in berufsständischen Versorgungswerken. Für Berufsgruppen wie Apotheker und Ärzte, die Mitglieder solcher Versorgungswerke sind, ist dieser Aspekt von besonderer Bedeutung.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Versorgungsausgleich unabhängig davon greift, ob einer der Ehepartner während der Ehe erwerbstätig war oder nicht. Sogar wenn ein Partner keine eigenen Rentenansprüche erworben hat, sondern beispielsweise als Hausfrau oder -mann für die Familie gesorgt hat, wird der Versorgungsausgleich angewandt. Das vorrangige Ziel des Versorgungsausgleichs besteht darin, beiden Partnern eine faire Verteilung der Altersversorgung zu ermöglichen und finanzielle Härten im Alter zu vermeiden.

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs erfolgt durch das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Hierbei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ermittelt und ein sogenannter Ausgleichswert berechnet. Dieser Ausgleichswert wird zwischen den Ehegatten aufgeteilt, um sicherzustellen, dass beide Partner in Zukunft ähnlich hohe Rentenansprüche haben.

Gerade für Berufsgruppen wie Apotheker und Ärzte, die überwiegend in berufsständischen Versorgungswerken rentenversichert sind, ist der Versorgungsausgleich von großer Bedeutung. Eine gerechte Verteilung der Rentenansprüche nach der Scheidung ist essenziell, um beiden Partnern eine stabile Altersversorgung zu gewährleisten.

Es ist jedoch ratsam zu beachten, dass der Versorgungsausgleich nicht in jeder Ehesituation gleichermaßen geeignet ist. Individuelle Vereinbarungen zur Aufteilung der Rentenanwartschaften können je nach den individuellen Umständen der Partner eine bessere Lösung darstellen. Daher sollten Apotheker, Ärzte und ihre Ehepartner sich frühzeitig von einem erfahrenen Familienanwalt oder einer Familienanwältin beraten lassen, um die besten Optionen für ihren spezifischen Fall zu erörtern.

Insgesamt bleibt der Versorgungsausgleich ein wichtiges Instrument, um die finanziellen Folgen einer Scheidung gerecht zu regeln und beiden Partnern eine stabile Rentenversorgung zu ermöglichen, insbesondere in Berufen mit berufsständischen Versorgungswerken wie Apothekern und Ärzten.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel