Brandschutz durch Feuerverzinken wird vereinfacht

Der Brandschutz durch Feuerverzinken hat sich in kurzer Zeit als wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu etablierten Brandschutzsystemen erwiesen und bereits vielfach Anwendung gefunden. In Deutschland war hierfür bis dato eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) nötig. Mit der Aufnahme der DASt-Richtlinie 027 „Ermittlung der Bauteiltemperatur feuerverzinkter Stahlbauteile im Brandfall“ in die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB 2023/1 ist zukünftig eine ZiE beziehungsweise vBG nicht mehr erforderlich, weil hierdurch der Brandschutz durch Feuerverzinken zur geregelten Bauweise erklärt wurde. Da das Baurecht zur Hoheit der Bundesländer gehört, muss die MVV TB 2023/1 noch von den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden, um dort Gültigkeit zu erlangen. Für Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ist dies bereits geschehen, in den anderen Bundesländern ist erfahrungsgemäß mit einer Umsetzung der MVV TB 2023/1 in den nächsten Monaten zu rechnen. Eine aktuelle Übersicht über den Umsetzungsstand der MVV TB 2023/1 bietet das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als oberste technische Baubehörde im PDF „Stand der Umsetzung…“ unter: https://www.feuerverzinken.com/dibt

Durch Feuerverzinken wird der Feuerwiderstand von Stahlkonstruktionen verbessert, da feuerverzinkte Stähle sich durch eine geringere Emissivität auszeichnen. Emissivität ist ein Maß dafür, wie stark ein Material Wärmestrahlung mit seiner Umgebung austauscht. Gerade in der Anfangsphase eines Brandes führen verringerte Werte der Emissivität zu einer deutlich verzögerten Erwärmung der Stahlbauteile und können insbesondere bei Bauteilen mit einer ausreichenden Massivität wesentlich dazu beitragen, einen geforderten Feuerwiderstand von R30 zu erreichen. Bereits realisierte Bauprojekte zeigen das vielfältige Einsatzspektrum des Brandschutzes durch Feuerverzinken im Stahlbau. Hallenbauten, Wohn- und Geschäftshäuser, Einzelstützen, Laubengangkonstruktionen oder Bauten wie Dachlandplätze oder industrielle Aufstockungen sind nur einige Beispiele hierfür. Wer die Feuerverzinkung als Brandschutz einsetzen will, der muss mittels einer Heißbemessung den rechnerischen Nachweis erbringen. Hierfür bietet das Institut Feuerverzinken ein kostenloses Bemessungstool an. Zudem haben Software-Hersteller wie mb AEC Software und Dlubal Software Bemessungsprogramme für den Brandschutz durch Feuerverzinken in ihren Portfolios.

Mehr zum Thema Brandschutz durch Feuerverzinken inklusive der kostenlosen Downloadmöglichkeit der DASt-Richtlinie 027 und eines Bemessungstools unter: https://www.feuerverzinken.com/brandschutz

Über die Institut Feuerverzinken GmbH

Der Industrieverband Feuerverzinken e.V. und seine Serviceorganisation, das Institut Feuerverzinken GmbH, vertreten die deutsche Stückverzinkungsindustrie. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland mehr als 2 Mio. Tonnen Stahl stückverzinkt. Wichtige Anwendungsbereiche des Korrosionsschutzes durch Feuerverzinken sind u. a. Architektur und Bauwesen sowie die Verkehrstechnik und der Fahrzeugbau. Zunehmend wird das Feuerverzinken auch aufgrund seiner Brandschutzeigenschaften eingesetzt. Feuerverzinkter Stahl ist ein nachhaltiger, zirkulärer Werkstoff und spielt auch eine bedeutende Rolle bei der Energietransformation, u.a. beim Ausbau der Stromnetze und beim Ausbau der Wind- und Solarenergie. Weitere Informationen zum Feuerverzinken unter: www.feuerverzinken.com.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Institut Feuerverzinken GmbH
Mörsenbroicher Weg 200
40470 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 6907650
Telefax: +49 (211) 69076528
http://www.feuerverzinken.com

Ansprechpartner:
Holger Glinde
Telefon: +49 (211) 690765-14
Fax: +49 (211) 69076528
E-Mail: holger.glinde@feuerverzinken.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel