Solarpark/ Freilandanlagen in Brandenburg – Xpert.Solar

Die erneuerbaren Energien haben im Brandenburg einen Bruttostromverbrauch-Anteil von 73,2 % (2016). Auch wenn Brandenburg nach Niedersachsen die meisten Windkraftanlagen hat, so haben nur 32,3 % der erneuerbaren Energien Anteil an der Bruttostromerzeugung. Der größte Anteil von 57,3 % kommt derzeit noch von der Kohleenergie.

Brandenburg produziert neben Schleswig-Holstein mehr als das Doppelte an Strom als es eigentlich benötigt. Andere Bundesländer wie Hessen oder Thüringen müssen ihren zusätzlich benötigten Strom aus den anderen Bundesländern oder aus dem Ausland beziehen.

Laut dem iwd (Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft) hatte Brandenburg als Spitzenreiter 2016 rund 34.000 Gigawattstunden (GWh) mehr Strom produziert als verbraucht. Hessen dagegen musste 2017 knapp 21.000 GWh hinzukaufen.

Den gesamten Artikel mit Grafiken und detaillierteren Informationen finden Sie hier: Macht eine Solarpflicht in Brandenburg Sinn?

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wurde zu einer der wichtigen Maßnahmen der brandenburgischen Klimaschutzpolitik

Die Solarenergie hat im Vergleich die größte Entwicklung der erneuerbaren Energieträger am Primärenergieverbrauch. 2019 waren mehr als 38.900 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 3.700 MW in Brandenburg installiert. Das Ziel der Energiestrategie Brandenburgs war, dass bis zum Jahr 2030 rund 3.500 Megawatt mithilfe von Photovoltaik-Anlagen erzeugt werden, ist bereits jetzt schon erreicht. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) lassen sich damit 1 Millionen private Haushalte ein Jahr lang mit Strom versorgen.

Handlungsempfehlungen zum ressourcenschonenden Ausbau von Photovoltaik-Anlagen im Freiraum

Nach der Diskussion mit Vertretern des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg und interessierten Städten, Gemeinden und Ämtern per Videokonferenz hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) seine Handlungsempfehlung zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen veröffentlicht. Damit wird den Städten und Gemeinden bei ihren komplexen Planungsaufgaben für Freiflächenphotovoltaikanlagen eine fachliche Orientierung und Hilfestellung geboten.

Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen in Brandenburg

Neben dezentralen Lösungen für Solaranlagen auf Dächern und an Hauswänden werden zunehmend Projekte für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen entwickelt. Die teils mehrere hundert Hektar großen Anlagen, vorwiegend auf bisherigen Ackerstandorten, erzeugen große Mengen Solarstrom und sind damit wichtige Bausteine der Energiestrategie in Brandenburg.

Die vorläufige Handlungsempfehlung zur Unterstützung kommunaler Entscheidung für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen

Es handelt sich hierbei um eine Handlungsempfehlung des MLUK und nicht um eine rechtlich bindende Vorgabe. Gesetze oder Regelungen anderer Rechtsvorschriften bleiben hiervon unberührt.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollten bevorzugt auf folgenden Flächen genutzt werden:

  • Flächen mit einem hohen Versiegelungsgrad (das sind z. B. Gebäude aller Art, Parkplätze, Fahrbahnen, befestigte Wege usw.
  • Flächen, deren Lebensraumfunktion erheblich beeinträchtigt ist (z. B. durch Stoffemissionen, Lärm oder Zerschneidung geprägte Flächen).
  • Flächen mit einem durch technische Einrichtungen stark überprägten Landschaftsbild (z.B. durch Bebauung sowie Leitungstrassen oder Verkehrswege überprägte Landschaften, Verkehrsnebenflächen). Insbesondere Flächen in der Nähe von Hochspannungsleitungen (380/220 kV) sind sinnvoll nutzbar, da Anschlusswege für die Solarenergiefreiflächenanlagen kürzer möglich sind.
  • Militärische oder wirtschaftliche (ehemalige Gewerbe- und Industrieflächen) Konversionsflächen, andere vorbelastete/ versiegelte Flächen, Lagerplätze, Abraumhalden und ehemalige Tagebaugebiete, soweit sie nicht naturschutzfachlich wertvoll oder naturschutzrechtlich gesichert sind. Bei der Nutzung von Altstandorten oder Konversionsflächen ist wegen der geplanten Änderung der Flächennutzung auf Basis des BBodSchG eine Gefährdungsabschätzung zu veranlassen. Auf dieser Basis sind ggf. Rückbau bzw. die Entsiegelung der Flächen vorzusehen. Ebenso werden Bergbaufolgestandorte als geeignet angesehen.
  • Hinsichtlich geeigneter Flächen muss eine Abwägung im Einzelfall erfolgen, da nicht pauschal auf die Ertragsfähigkeit und Bodenqualität abgestellt werden kann. So können ertragsschwache Böden einen hohen ökologischen Nutzwert bieten und auch ertragsstarke Böden zur Bebauung durch PV-FFA sinnvoll sein. Eine differenzierte einzelfallbezogene Betrachtung ist erforderlich.

Über die weitere Entwicklung in Brandenburg halten wir Sie hier auf dem Laufenden!

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Gerne stehe ich Ihnen als persönlicher Berater zur Verfügung.

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Ihr Konrad Wolfenstein

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