GOÄ-Novelle 2025: Ärztetag beschließt Reform – Inkrafttreten noch offen

Der 128. Deutsche Ärztetag hat am 29. Mai 2025 einen historischen Schritt getan: Mit deutlicher Mehrheit stimmte die Ärzteschaft einer Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu. Damit kommt nach über einem Jahrzehnt der Diskussion Bewegung in die privatärztliche Vergütung.

Allerdings ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens weiterhin unklar. Politisch und organisatorisch liegt der Ball nun beim Bundesgesundheitsministerium. Fachkreise gehen davon aus, dass die neue GOÄ frühestens 2026 wirksam wird.

Kernpunkte und Kritik

Die GOÄ-Novelle sieht u. a. vor:

  • Neues Vergütungssystem: Statt des bisherigen Steigerungsfaktors soll künftig ein pauschaliertes Zuschlagsmodell gelten.
  • Höhere Honorierung: Eine Vergütungserhöhung um zunächst ca. 6 %, perspektivisch auf rund 13 %.
  • Stärkere Dokumentationspflichten: Kontextfaktoren wie Dauer einer Untersuchung, Alter des Patienten oder medizinische Begründungen könnten künftig zwingend zu berücksichtigen sein.

Kritik kommt von vielen Ärzteverbänden und Abrechnungsstellen: Der Wegfall des flexiblen Steigerungsfaktors könnte die individuelle Abbildung ärztlicher Leistungen erschweren.

Einschätzung der Verrechnungsstelle

„Die Entscheidung des Ärztetags markiert zwar einen Meilenstein, wirft aber ebenso viele Fragen auf, wie sie beantwortet. Gerade das neue Zuschlagsmodell birgt Risiken, die der ärztlichen Realität nicht immer gerecht werden“, sagt Lukas Meindl, Geschäftsführer der Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH.

Ausblick und Empfehlungen

Bis zur endgültigen Verabschiedung durch das Bundesgesundheitsministerium bleibt vieles offen. Ärzte sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig auf folgende Punkte vorbereiten:

  • Dokumentationsprozesse überprüfen
  • Digital gestützte Abrechnungsabläufe etablieren
  • Fachspezifische Analysen nutzen, um Auswirkungen auf das eigene Leistungsspektrum zu verstehen

Die Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle erarbeitet derzeit detaillierte Auswertungen und wird die Ergebnisse in kostenfreien Webinaren vorstellen.

Über die Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Die Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle unterstützt die heilberuflich tätigen Akteure im Gesundheitswesen, wie Ärzte/Mediziner, Chefärzte, Krankenhäuser, Kliniken, Privatkliniken, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Zahnärzte usw. schon seit 1975 bei der Privatliquidation und der DRG-Abrechnung.

Zu den Leistungen unserer Abrechnungsstelle zählen die

– Rechnungsstellung gemäß GOÄ, UV-GOÄ, GebüH und DRG,
– der Schriftverkehr mit Patienten, Versicherungen, Kostenträgern und Beihilfestellen,
– das außergerichtliche und gerichtliche Mahnwesen und
– das Auszahlungsmanagement von Honorarsummen inklusive Vorfinanzierung.

Die persönliche Präsenz und dauerhafte Verfügbarkeit unserer kompetenten Ansprechpartner in unserer Verrechnungsstelle sind dabei ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie.

Denn Privatabrechnung und Privatliquidation sind Vertrauenssache und wir ein Unternehmen mit Gesicht und Herz.

Mehr als 1.500 Ärzte und Mediziner schenken uns dieses Vertrauen inzwischen regelmäßig und haben uns zu einer der ältesten, inhabergeführten und umsatzstärksten privatärztlichen Abrechnungsstellen Deutschlands gemacht.

Mit über 130 Mitarbeitern und 50 Jahren Erfahrung steht das Unternehmen für höchste Qualität und Verlässlichkeit.

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Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
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