
„Ein starkes Ökosystem einheimischer Unternehmen ist Europas wirksamster Hebel für mehr Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig erleben viele europäische Unternehmen den Binnenmarkt noch immer als zu kompliziert und zu teuer, wenn sie über Ländergrenzen hinweg wachsen wollen. Umso entscheidender ist der Vorschlag für das 28. Regime: Ein gemeinsamer Rechtsrahmen für alle 27 Mitgliedstaaten hätte das Potenzial, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen endlich deutlich mehr Klarheit, Planbarkeit und einfachere Rahmenbedingungen zu bieten“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi und der European DIGITAL SME Alliance.
„28 for all“ stellt drei Kernforderungen an die EU und ihre Mitgliedstaaten:
- Offenheit für alle: Unabhängig von Branche, Größe oder Gründungsdatum. Eine Beschränkung des Zugangs auf Start-ups oder willkürlich als „innovativ“ definierte Unternehmen würde den Sinn eines Binnenmarktinstruments untergraben. Jedes Unternehmen sollte die Möglichkeit haben, sich für die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft zu entscheiden.
- Umsetzung als Verordnung: Jede rechtliche Form, für die eine nationale Umsetzung erforderlich wäre, würde genau jene Fragmentierung wiederherstellen, die diese Reform beseitigen soll. Aus diesem Grund kann nur eine Verordnung eine direkte und vereinheitlichte Anwendbarkeit gewährleisten.
- Niedrigschwelligkeit: Die Registrierung im Rahmen des 28. Regimes muss mindestens so unkompliziert sein wie unter den bestehenden nationalen Rahmenbedingungen. Die Grundsätze „Once-only“ und „Digital-by-default“ sollten daher nicht verhandelbar sein.
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