
Das Sondervermögen des Bundes umfasst insgesamt 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität. Davon sind 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen vorgesehen. Nach dem Königssteiner Schlüssel entfallen auf Nordrhein-Westfalen rund 21,1 Milliarden Euro, verteilt über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Dem steht allein in NRW ein kommunaler Sanierungsstau von deutlich über 50 Milliarden Euro gegenüber.
„Das Sondervermögen ist richtig und notwendig, seine Wirkung bleibt jedoch begrenzt“, erklärte Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW, anlässlich der westfälischen Bautage in Kreuztal. „Wer glaubt, dass damit die Infrastrukturprobleme der Kommunen kurzfristig gelöst werden können, verkennt die tatsächliche Dimension des Investitionsrückstands.“
Besonders kritisch bewertet das Baugewerbe, dass zentrale Schutzmechanismen im Gesetzgebungsverfahren gestrichen wurden. In früheren Entwürfen waren eine verbindliche Zusätzlichkeit der Mittel sowie eine feste Kommunalquote vorgesehen. Beide Regelungen finden sich in der Endfassung nicht wieder.
„Ohne eine klare Zusätzlichkeit besteht die Gefahr, dass Sondermittel vor allem bestehende Haushalte entlasten, anstatt zusätzliche Investitionen auszulösen“, so Baumann weiter. „Damit droht ein zentrales Ziel des Sondervermögens verfehlt zu werden.“
Hinzu kommt eine deutliche Diskrepanz zwischen politischer Kommunikation und tatsächlicher Mittelverwendung in Nordrhein-Westfalen. Öffentlich ist von 31,2 Milliarden Euro für die NRW-Infrastruktur die Rede, von denen rund 70 Prozent den Kommunen zugutekommen sollen. Nach Berechnungen des Baugewerbes fließen jedoch lediglich rund 10 Milliarden Euro tatsächlich „zusätzlich“ direkt an die kommunale Ebene. Das entspricht etwa 45 Prozent.
Parallel zu den Finanzierungsfragen sind seit dem 01. Januar diesen Jahres mit § 75a der Gemeindeordnung NRW neue Vergaberegeln in Kraft getreten. Damit sind förmliche Vergabeverfahren für Bauleistungen erst ab dem EU-Schwellenwert von 5,404 Millionen Euro verpflichtend. Unterhalb dieser Schwelle erhalten Kommunen weitreichende Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung ihrer Vergabeverfahren.
„Vereinfachte und beschleunigte Vergabeverfahren sind grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung – gerade für unsere regionalen und mittelständischen Betriebe“, erklärte Stephan Hundhausen, Obermeister der Bauinnung Westfalen-Süd. „Problematisch wird es jedoch, wenn jede Kommune eigene Spielregeln aufstellt. Für die Unternehmen bedeutet das mehr Abstimmungsaufwand, mehr Unsicherheit und zusätzlichen bürokratischen Aufwand.“.“
Aus Sicht der Bauwirtschaft drohen bei uneinheitlichen Regelungen erhebliche Nachteile: fehlende Planungssicherheit, erschwerte Kalkulationen und ein geschwächter Mittelstandsschutz. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Unternehmen, die in mehreren Kommunen tätig sind.
Die BAUVERBÄNDE.NRW sprechen sich daher grundsätzlich für eine landesweit orientierende Mustersatzung aus wie die des Städte- und Gemeindebundes NRW. Diese enthält u.a. ein klares Bekenntnis zur VOB sowie den Schutz des Mittelstandes. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und einheitliche Standards über Kommunalgrenzen hinweg zu gewährleisten.
„§ 75a GO NRW eröffnet die Chance auf praxistauglichere und schnellere Vergaben“, so Hundhausen weiter. „Damit daraus aber kein Flickenteppich entsteht, brauchen wir möglichst einheitliche Leitlinien. Unterschiedliche Vergabesatzungen in jeder Kommune wären für viele Betriebe kaum noch handhabbar.“
Auch Dr. Baumann sieht jetzt einen entscheidenden Zeitpunkt: „Nordrhein-Westfalen steht vor einer Weichenstellung. Entweder nutzen wir die neuen Spielräume für praktikable, transparente Vergaberegeln – oder wir schaffen neue Hürden für Kommunen und Bauwirtschaft.“
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