
Die Programme, abgewickelt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern und die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.
Heizungstausch (BEG EM, KfW Zuschuss Nr. 458)
Der Austausch alter, fossiler Heizungen gegen Anlagen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden (z. B. Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie), wird stark gefördert.
- Grundförderung: 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeits-Bonus: Bis zu 20 % zusätzlich für den frühzeitigen Austausch (sinkt ab 2029).
- Einkommens-Bonus: 30 % zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
- Maximalförderung: Bis zu 70 % Zuschuss auf förderfähige Investitionskosten.
- Effizienz-Bonus: 5 % zusätzlich für besonders effiziente Wärmepumpen (z.B. mit natürlichen Kältemitteln wie Propan/R290) oder Erdwärmepumpen.
Steuerbonus als Alternative
Alternativ zu den direkten BEG-Zuschüssen ist eine steuerliche Förderung möglich. Dabei können 20 Prozent der Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro über drei Jahre) von der Steuerschuld abgezogen werden.
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