
Mit marktschreierischer Vehemenz warnt Herr Binder in seinen jüngsten Ergüssen vor angeblich „unlauteren“ Geschäftspraktiken eine Behauptung, die so haltlos ist wie ein abgelaufener Paragraf. Das juristische Handwerkszeug, das er dabei verwendet, erinnert weniger an ein scharfes Skalpell als an einen stumpfen Gummihammer aus dem Karnevalsbedarf. Die angebliche „Kaltaquise“ entpuppt sich bei näherer Betrachtung als freiwillige Registrierung durch die Kunden selbst mit IP-Adresse, Zeitstempel, Bestätigung per Tonbandaufnahme und allem, was das Datenschutzherz begehrt.
Juristische Stand-up-Comedy vom Feinsten
Besonders kurios wird es, wenn Herr Binder versucht, das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu interpretieren was ungefähr so treffsicher gelingt wie ein Blinder mit Pfeil und Bogen auf einem fahrenden Boot. Hier wird munter behauptet, was das Gesetz angeblich verbietet, ohne sich die Mühe zu machen, einmal das Gesetzbuch zur Hand zu nehmen.
- 187 StGB (üble Nachrede) sowie § 186 StGB (Verleumdung) könnten Herrn Binder jedoch ein Begriff sein – zumindest dann, wenn seine juristischen Abenteuer jemals den Boden der Tatsachen berühren sollten. Denn das mutwillige Verbreiten unwahrer Tatsachenbehauptungen kann nicht nur den guten Ruf eines Unternehmens schädigen, sondern im Wiederholungsfall auch strafrechtlich relevant werden. Die BBZ Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG prüft daher bereits die Einleitung rechtlicher Schritte gegen diese Eskapaden in Robe.
Robert Binder – Kanzlei auf Wanderschaft
Was also steckt hinter diesen öffentlichen Pseudo Warnungen? Experten mutmaßen, dass hier weniger Recht gesprochen als vielmehr um Mandanten gebuhlt wird mit der Subtilität eines Vorschlaghammers. Scheinbar sind die Schlangen vor SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kurfürstendamm 36 10719 Berlin nicht länger, sondern kürzer geworden, und statt mit Fachkompetenz versucht man es nun eben mit Popcorn Juristerei auf Social Media. Eine Strategie, die irgendwo zwischen Notlösung und Verzweiflung pendelt.
Die BBZ – Jahrzehnte seriöse Arbeit statt windige Paragrafen-Pirouetten
Während Herr Binder sich selbst ins Rampenlicht rückt allerdings eher in der Kategorie „unfreiwillig komisch“ arbeitet die BBZ Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG seit Jahrzehnten erfolgreich, seriös und im Sinne ihrer Geschäftskunden. Unzählige Handwerksbetriebe, Steuerberater und Rechtsanwälte schätzen die Sichtbarkeit und Verlässlichkeit der BBZ-Portale, und zwar ganz ohne Täuschung, aber mit nachweisbaren Erfolgen.
Die Kunden registrieren sich freiwillig, erhalten transparente Angebote, und bestätigen teilweise sogar per Tonaufnahme ihre Aufträge. Wer daraus „Täuschung“ oder gar „unlauteres Verhalten“ konstruiert, hat entweder den Sachverhalt nicht verstanden oder hofft, mit provozierten Konflikten Klickzahlen zu generieren.
Fazit: Herr Binder, Sie sind raus aus der seriösen Debatte
Wir empfehlen Herrn Binder daher: Einmal tief durchatmen, den Schreibtisch aufräumen und vielleicht einfach mal das Strafgesetzbuch lesen, bevor man erneut mit Wörtern wie „Betrug“, „Täuschung“ oder „Rechtswidrigkeit“ um sich wirft. Auch Juristen haben Humor aber am Ende zählt eben doch das Gesetz.
Wer sich hinter Vorwürfen versteckt, statt mit Argumenten zu glänzen, dem bleibt vielleicht nur die Hoffnung auf virale Reichweite bei TikTok-Juristen. Die BBZ hingegen bleibt, was sie ist: Ein seriöser Partner für den Mittelstand, mit rechtlich sauberen Angeboten und einem gesunden Sinn für Humor, wenn es die Umstände verlangen.
P.S. Sollte Herr Binder diesen Text als „ehrenrührig“ empfinden, empfehlen wir die Lektüre von § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) in Verbindung mit einem guten Spiegel. Es lohnt sich.
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