ANGA-Pressestatement zum TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz: Verpasste Chancen für den Glasfaserausbau

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen in der Gigabitstrategie angekündigte Maßnahmen umgesetzt werden. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf punktuellen Änderungen gesetzlicher Vorgaben, die den Netzausbau beschleunigen sollen.  

Nach einer ersten Sichtung des Entwurfs äußert sich ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber wie folgt:

„Der Gesetzentwurf enthält weniger Verbesserungen an den Rahmenbedingungen für den Netzausbau als erhofft. Das ist enttäuschend und bedeutet viele verpasste Chancen für die Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Aber er beinhaltet auch einige sehr sinnvolle Vorschläge, für deren Umsetzung wir uns eingesetzt haben.   

Bei der Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren enthält der Entwurf erste gute Ansätze. Das kann aber aus Sicht der ANGA noch nicht alles sein: Hier müssen dringend weitere Verbesserungen und mehr Bürokratieabbau folgen. Dabei sind vor allem auch die Länder gefordert. 

Als angebrachte Maßnahme begrüßen wir, dass das sogenannte Glasfaserbereitstellungsentgelt um eine Sonderzahlung in Höhe von 60 Euro pro angeschlossenem Endnutzer für die Aufschaltung eines Anbieters auf das neu errichtete Inhaus-Netz und damit um die Technikerkosten ergänzt werden soll. Damit wird verhindert, dass das netzausbauende Unternehmen einen Wettbewerber kostenlos aufschalten muss. Der Wettbewerber muss diese Sonderzahlung entrichten. Die ANGA setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass auch Faktoren wie Inflation und gestiegene Baukosten in die allgemeine Berechnung des Glasfaserbereitstellungsentgelts einfließen müssen.  

Viele Fragezeichen bestehen weiterhin bei der konkreten Ausgestaltung des Gigabit-Grundbuchs. Die genauen Pflichten und Rechte der Unternehmen sowie sonstiger Berechtigter ergeben sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus den Bedingungen für die Datenlieferung und Einsichtnahme. Diese werden aber erst später in einer gesonderten Rechtsverordnung des Bundesdigitalministeriums festgelegt. Damit bleiben Fragen insbesondere zur Sicherheit der teils hochsensiblen Unternehmensdaten offen und wichtige Regelungen werden der Entscheidung des Gesetzgebers entzogen. Erfreulich ist, dass die Liegenschaftsdatenbank beim Gigabit-Grundbuch eingeführt wird.  

Eine sinnvolle Korrektur sieht der Entwurf beim Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) vor. Die Latenz soll danach auch über dem bisher festgelegten Wert von 150 ms liegen können, wenn Mindestdienste beim Endkunden auch so funktionieren. Die ANGA setzt sich weiterhin dafür ein, dass die heutzutage sehr leistungsstarken Satelliten- und die Mobilfunkanbindungen bei RaVT miteinbezogen werden. Dazu fehlt bisher eine klare Regelung.  

Wir werden den Entwurf genau prüfen und die Chance zur Kommentierung bis zum 10. Oktober nutzen.“ 

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