Breitband-Förderanträge können wieder gestellt werden: Verbindliche Zusagen für eigenwirtschaftlichen Ausbau in der Ortenau sind da

Es geht wieder voran mit dem Glasfaserausbau in der Ortenau: Nachdem der Bund die Gigabit-Förderung für schnelles Internet vergangenen Oktober wegen Geldmangels vorzeitig eingestellt hatte, können nun in der Region neue Förderanträge gestellt werden. Möglich ist dies dank des kürzlich abgeschlossenen Markterkundungsverfahrens, das aufgrund der im April neu eingeführten Förderrichtlinie durchgeführt werden musste. Hierbei wurden alle Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, verbindliche Aussagen darüber zu treffen, welche Gebäude sie in den kommenden drei Jahren mit Glasfaser erschließen werden. Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG, die für die Gesamtkoordination des Glasfaserausbaus in 47 von 51 Gemeinden der Ortenau verantwortlich zeichnet, erhielt im Rahmen dieses Verfahrens von den Telekommunikationsunternehmen Vodafone, Unsere Grüne Glasfaser, Deutsche Glasfaser und Deutsche Telekom verbindliche Zusagen zum Ausbau von mehr als 75.000 sogenannter Grauen Flecken.

„Ich freue mich, dass es nach dem völlig unverständlichen Förderstopp nun endlich grünes Licht für den weiteren Glasfaser-Ausbau in der Ortenau gibt. Dies ist wichtiges Signal für unsere Region“, sagt Landrat Frank Scherer zum Ergebnis der Markterkundung.

Ein weiterer Knackpunkt war die Gefahr, dass die Förderbescheide zu Mitverlegungsmaßnahmen des durch die Breitband Ortenau durchgeführten geförderten Ausbaus mit Maßnahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus nicht rechtzeitig zu den Baumaßnahmen vorliegen und man so eine Mitverlegung nicht durchführen könnte. Denn eine Maßnahme des geförderten Ausbaus darf erst begonnen werden, wenn ein Förderbescheid vorliegt. „Auch hier ist der Ortenaukreis mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen wichtigen Schritt weitergekommen“, erklärt Diana Kohlmann, die für den Breitbandausbau zuständige Dezernentin im Landratsamt. „Sobald Baumaßnahmen anstehen, kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden, der binnen weniger Tage zeitnah geprüft werde, so die Zusage aus Berlin.“

So kann durch die Meldung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns beim Fördermittelgeber das mehrfache Öffnen von Straßen verhindert werden. Zu beachten bleibt, dass dieses Verfahren zwar eine parallele Verlegung ermöglicht, die jeweilige Kommune aber das finanzielle Risiko der Arbeiten bis zum endgültigen Förderbescheid allein zu tragen hat.

Im Rahmen der GiGa | Ortenau-Strategie sollen durch eine Kombination aus staatlich gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau bis zum Jahr 2027 rund 70 Prozent der Gebäude in der Ortenau mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet sein. „Mit den Zusagen werden nun von den 118.200 Gebäuden in der Ortenau 75.475 eigenwirtschaftlich und weitere 10.000 gefördert ausgebaut“, so Josef Glöckl-Frohnholzer, Geschäftsführer der Breitband Ortenau. „Mehrere Tausend Gebäude könnten nach dem Ende der Vorvermarktung der Deutschen Glasfaser noch dazukommen. Unserem Ziel sind wir mit diesen verbindlichen Ausbauzusagen nun also deutlich nähergekommen.“

Die Phase 1 der Umsetzungsstrategie GIGA|Ortenau ist bereits in der Umsetzung: In neun Kommunen wird schon gefördert ausgebaut und in sieben Kommunen wird in Kürze mit dem Ausbau begonnen. In dieser Phase werden circa 2000 unterversorgte Gebäude erschlossen. In 32 Kommunen wurde oder wird in diesem Jahr dazu bereits von den Partnern im eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfaserausbau gestartet. Für die Phase 2 sind bereits die Fördergeldbescheide für Investitionen in Höhe von 143 Millionen Euro eingeholt worden. Hier werden ca. 2300 unterversorgte Gebäude in 12 Kommunen erschlossen. Die Umsetzung der Netzplanung hat ebenfalls bereits begonnen. Nach Durchführung des Markterkundungsverfahrens wird nun die Phase 3 von der Breitband Ortenau vorbereitet. Bis Ende August sollen Förderanträge für Investitionen in Höhe von 150 Millionen Euro für 5800 unterversorgte Gebäude gestellt werden.

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