Finale Rechtsprechung: Telekom unterliegt vor Gericht – 1&1 baut das modernste 5G-Netz Europas

Das Oberlandesgericht Koblenz hat heute das rechtskräftige Urteil in einem von der Deutschen Telekom gegen 1&1 angestrengten Verfahren verkündet. Auch in zweiter Instanz entschied das Gericht in den zentralen Punkten zu Gunsten von 1&1 und wies Berufungsanträge der Deutschen Telekom insofern ab. Damit scheitert die Telekom abschließend mit dem Versuch, die im Dezember 2022 gestartete Vermarktung des ersten auf dem 1&1 Mobilfunknetz realisierten Produktes „5G zu Hause“ im Eilrechtsverfahren verbieten zu lassen.

Das Gericht bekräftigt in seiner finalen Rechtsprechung heute zudem, dass 1&1 weiterhin sagen darf, das modernste 5G-Netz Europas zu errichten. Auch die erneuten Bemühungen der Telekom, 1&1 dies absprechen zu wollen, sind somit gescheitert. Mit der Rechtsprechung bestätigt das Gericht, dass 1&1 für sich in Anspruch nehmen kann, als europaweit erster und einziger Netzbetreiber vollständig auf die innovative Open-RAN-Technologie zu setzen und sich so deutlich von traditionellen Netzarchitekturen, die häufig von nur einem Netzausrüster wie dem chinesischen Huawei-Konzern bereitgestellt werden, zu differenzieren.

„Unser Ziel ist klar. Mit dem 1&1 Open RAN machen wir einen Unterschied im deutschen Mobilfunk. Als Innovationsführer setzen wir auf eine komplett neue Technologie – vollständig virtualisiert, mit offenen Schnittstellen und unabhängig von dominierenden Netzausrüstern. Dass die Open-RAN-Technologie voll funktionsfähig ist, haben wir mit dem Start unseres ersten Service gezeigt. Wir sind überzeugt, dass hier die Zukunft liegt. Das eindeutige Urteil des Gerichts bestätigt dies. Auch die andauernden Bemühungen der Telekom sowie der etablierten Netzbetreiber insgesamt, uns als vierten Anbieter möglichst aus dem Spiel zu halten, verstehe ich als Bestätigung dafür, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden“, so Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG.

Anders als in traditionellen Netzen liegen im 1&1 Open RAN sämtliche Netzfunktionen nicht länger auf Hardware, die an den Antennenstandorten angebracht ist, sondern werden via Software in einer privaten Cloud gesteuert. Diese spannt 1&1 in über 500 dezentralen Edge-Rechenzentren auf, die via Glasfaser mit Gigabit-Antennen verbunden werden. Mithilfe standardisierter Schnittstellen ist 1&1 in der Lage, flexibel mit den sichersten und besten Herstellern zusammenzuarbeiten. 1&1 verzichtet von Beginn an auf Netzkomponenten aus China.

Im Zuge des Berufungsverfahrens monierte die Telekom, dass „1&1 5G zu Hause“ keine herkömmlichen Sprachdienste bereitstelle, sondern auf OTT-Dienste zurückgreife. Diese Argumentation bezog sich auf die erste Produktversion und ist zwischenzeitlich obsolet: Neben Highspeed-Internet und Telefonfunktionen über OTT-Dienste verfügt „1&1 5G zu Hause“ seit einiger Zeit auch über herkömmliche Telefonie.

Über 1&1 Telecommunication SE

Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG. 1&1 bietet seinen Kunden ein umfassendes Portfolio an Mobilfunk- und Breitband-Zugängen an. Außerdem attraktive Bundle-Produkte aus Mobilfunk und Festnetz sowie Mehrwert-Anwendungen wie Heimvernetzung, Online-Storage, Video-on-Demand, Smart Home-Lösungen oder IPTV. Während die Marke 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert, sprechen die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen an.

Nach der erfolgreichen Teilnahme an der 5G-Frequenzauktion baut 1&1 als vierter deutscher Netzbetreiber das europaweit erste vollständig virtualisierte Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

1&1 Telecommunication SE
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Telefon: +49 (2602) 96-0
Telefax: +49 (2602) 96-1416
http://www.1und1.de

Ansprechpartner:
Robin Schmid
Telefon: +49 (176) 555587-25
E-Mail: robin.schmidt@1und1.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel