Hinweise zu steigenden Baustoffpreisen für Planer und Architekten

Weil der Krieg in der Ukraine zu einem Preisanstieg bei vielen Baustoffen führt, hat die Bundesarchitektenkammer Hinweise zu Anpassungen und Gleitklauseln zusammengestellt.

Die Preise von Baustoffen haben sich in den vergangenen Monaten infolge des Kriegs in der Ukraine und der Sanktionen gegen Russland erhöht. Das ist eine Herausforderung für die Kalkulation von Angeboten. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat jetzt zu diesem Themenkomplex Hinweise für Planungsbüros zusammengestellt.

Die BAK verweist zunächst auf die relevanten Erlasse zu Stoffpreisgleitklauseln aus verschiedenen Ministerien und listet die wichtigsten Eckdaten daraus auf. Anschließend stellt sie dar, welche Auswirkungen die Regelungen auf Architekten, denen die laufende Kostenkontrolle obliegt, haben. Architekten und Planern rät sie dringend davon ab, selbst Preisanpassungsklauseln zu prüfen oder gar zu formulieren ­– diese seien hochkomplex und müssten juristisch präzise formuliert sein.

Architekten haben unter Umständen einen Mehraufwand bei der Planung. Sie müssen zum Beispiel beurteilen, welche Materialien in den Leistungsbeschreibungen von Preissteigerungen betroffen sein könnten und dieses entsprechend thematisieren. Wie dieser Umstand sich im Honorar wiederfinden kann, diskutiert die BAK in ihren Hinweisen ebenfalls.

Quelle:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de

Ansprechpartner:
Oxana Ponomareva
Online-Marketer
Telefon: 0345 12260135
E-Mail: redaktion@vergabe24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel