BEG-Förderung: Anträge nur für Sanierungsmaßnahmen wieder möglich

Für die energetische Gebäudesanierung gibt es wieder Geld von der KfW. Nach dem Stopp der Zuschüsse im Januar stellt das Wirtschaftsministerium weitere Mittel dafür zur Verfügung. Neue Anträge lassen sich seit 22. Februar 2022 bei der KfW einreichen, allerdings nur für Sanierungsmaßnahmen. Unternehmensberater Andreas Steinberger bei Ecovis in Dingolfing kennt die Details.

Neue Gelder für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt

Der Haushaltsausschuss des Bundestages bewilligte insgesamt 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit. Damit geht zumindest ein Teil der Förderung weiter. Die Förderbedingungen für die Sanierung für Unternehmen wie Privathaushalte bleiben zunächst unverändert.

Neben einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus  werden auch Einzelmaßnahmen gefördert, wie

  • die Dämmung von Fassaden, Dächern oder Kellerdecken,
  • den Austausch alter Fenster und Türen sowie
  • die Erneuerungen von Heizungsanlagen.

Die KfW vergibt dafür Kredite mit Tilgungszuschuss, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Direktzuschüsse.

Berlin hatte die KfW-Förderung für energieeffiziente Häuser am 24. Januar 2022 abrupt gestoppt. Nur die Förderung von Einzelmaßnahmen war weitergelaufen.

Offene Fragen

Wie lange es Geld für Sanierungsvorhaben gibt, ist unklar. Denn die bereitgestellten 9,5 Milliarden Euro sind vor allem für Anträge gedacht, die bis zum 23. Januar 2022 nach den alten Richtlinien gestellt wurden, als es auch noch Geld für Neubauvorhaben gab. Es kann also sein, dass es bei großer Nachfrage wieder einen Stopp gibt. Finanzierungszusagen für diese Anträge gibt es laut KfW, solange die zusätzlichen Mittel nicht ausgeschöpft sind.

Neubauförderung wird neu geregelt

Wann sich Anträge für die KfW-Förderung auch für Neubauten stellen lassen, ist noch offen. Das Wirtschaftsministerium arbeitet an einem neuen Förderprogramm, das zeitlich befristet und auf eine Milliarde Euro gedeckelt ist. Förderung gibt es dann aber vermutlich nur noch für die Effizienzhäuser EH40, die 40 Prozent des vorgegebenen Energiereferenzwerts verbrauchen. Bis Ende Januar erhielten schon Vorhaben nach dem weniger effizienten EH55-Standard eine Förderung. Für 2023 plant Berlin eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung.

„Diese Klarstellung des Wirtschaftsministeriums ist wichtig und war längst überfällig“, findet Ecovis-Unternehmensberater Andreas Steinberger in Dingolfing. „Zumindest für einen Teil der Sanierungsmaßnahmen gibt es jetzt wieder Planungssicherheit.“

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