Anwälte kochen mit Wasser

Anwälte sind aber auch oft anstrengend. Allgemein muss man in Deutschland nicht lange suchen, um jemanden zu finden, der es besser oder sogar noch besser weiß. Für Anwälte gilt dieser Hang zur Besserwisserei aber ganz besonders.

Dies mag damit zusammenhängen, dass ihre Arbeit für den Laien oft einfacher aussieht, als sie tatsächlich ist:
• Sie äußern sich (meist) in derselben Sprache wie alle anderen,
• Sie bedienen keine besonderen Maschinen, die nur sie bedienen können,
• Sie üben keine handwerkliche Arbeit aus, für die besonderes Geschick erforderlich ist und
• Sie sind regelmäßig auch nicht übermäßig künstlerisch begabt,
so dass manch ein Mandant geneigt sein könnte zu sagen „Das kann ich auch“.

Das stimmt in den meisten Fällen nicht, aber zuweilen macht es tatsächlich keinen Unterschied, ob ein Rechtsanwalt mit zwei Staatexamen eine Entscheidung fällt oder ein Bürger mit gesundem Menschenverstand. Im Kern geht es um die Frage: Traut man einem solchen Bürger, nach entsprechender Anleitung zu, eine rechtlich relevante Entscheidung zu treffen oder muss diese durch einen leibhaftigen Rechtsanwalt getroffen werden.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt danach fragen, ob seine Tätigkeit nicht auch durch eine Maschine erledigt werden könnte, werden sie in 100% der Fälle die oder eine ähnliche Antwort erhalten: „Die Arbeit vieler Anwaltskollegen ist sicher durch Maschinen ersetzbar, aber meine Aufgaben sind derartig speziell und bedürfen einer solch genauen Kenntnis der Rechtslage, dass sie unmöglich durch Computer erledigt werden können.“

Tja und an dieser Stelle kommen wir also zum Wasserkochen: Richtig ist, dass es Anwälte gibt, die in ihrer Arbeit tatsächlich schöpferisch vorgehen, die keine Standardvorlagen nutzen, sondern aus dem profunden Schatz ihrer Berufserfahrung schöpfen und ein Werk schaffen, das es so noch nie zuvor gegeben hat.

Der durchschnittliche Anwalt wird aber schon allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht den Schatten einer Sommerlinde suchen, um dort die, aus der Tiefe seiner Rechtskenntnisse hervorquellenden Vertragsklauseln zu dem Gesamtbild eines Vertrages verknüpfen, sondern er wird – Achtung Praxisschock – die Schublade seines Schreibtisches aufziehen, dort nach dem Musterbuch von 1985 greifen und mit dessen Hilfe einen Vertrag erstellen, den er seinem Mandanten verkaufen kann.

Genau für diese Situation bietet janolaw nunmehr schon seit über 15 Jahren Vertragsassistenten an, die mehr als nur bloße Muster sind. Geeignet für jedes Rechtsgebiet erlauben Sie dem Nutzer, ein individuelles standardisiertes Dokument für seinen Bedarf zu erstellen.

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